Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wigger GmbH | Stand: Oktober 2020
Unternehmensbereich Wirtschaftsberatung
Präambel
WIGGER GmbH betreibt zu gewerblichen Zwecken unter der Domain http://www.wigger.eu eine Homepage, auf der vielfältige Dienstleistungen für den Wirtschaftsverkehr angeboten werden.
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen WIGGER GmbH und dessen Vertragspartnern, nachstehend „Auftraggeber“ genannt.
1.2 Änderungen der nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden dem jeweiligen Auftraggeber schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn dieser nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Auftraggeber muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an die WIGGER GmbH absenden.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn dies die WIGGER GmbH dem jeweiligen Auftraggeber gegenüber schriftlich bestätigt hat.
2. Vertragsgegenstand
2.1 WIGGER GmbH bietet eine Vielzahl verschiedener Dienste im Bereich der Wirtschaftsberatung an. Eine Auftraggeber spezifische Ermittlung und genaue Bezeichnung des die WIGGER GmbH zu erbringenden Leistungsspektrums erfolgt entsprechend der zuvor sondierten, individuellen Auftraggeberwünsche durch Übersendung eines detaillierten Angebotes.
2.2 Nachstehend aufgelistete Leistungen werden von der WIGGER GmbH angeboten: a. Beratung im Rahmen von M&A Prozessen; b. Bewertung und Verwertung von Immobilien und Mobilien; c. Vorbereitung von Versteigerungen; d. Coaching als Komplementärdienstleistung der Wirtschaftsberatung
3. Leistungsumfang
3.1 Coachingleistungen gemäß vorstehender Ziffer 2.2.d. beinhalten grundsätzlich eine detaillierte Bestandsaufnahme, die gemeinsame, konkrete Zielbestimmung sowie die gemeinsame Entwicklung von möglichen Lösungen und deren Umsetzung.
3.2 WIGGER GmbH verpflichtet sich zur schriftlichen Dokumentation der bearbeiteten Coachingprozesse.
4. Zustandekommen und Durchführung des Vertrages
4.1 Ein Vertrag, der Leistungen gemäß der Ziffern 2.2.a. oder 2.2.b. zum Inhalt hat, kommt zwischen WIGGER GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber erst durch die konkrete Annahme des von der WIGGER GmbH erstellten detaillierten Angebotes durch den Auftraggeber, nachdem dieser zuvor die von ihm gewissenhaft ausgefüllte Auftragsanfrage per elektronischer Post oder in sonstiger Weise an WIGGER GmbH übersandt hat zustande.
4.2 Ein Vertrag über andere durch die WIGGER GmbH zu erbringende Leistungen gemäß der Ziffern 2.2.c. – 2.2.d. kommt durch entsprechenden, in Eilfällen auch formlosen Auftrag des Auftraggebers zustande, sofern sich dieser anlässlich seiner Auftragserteilung mit der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen der WIGGER GmbH ausdrücklich einverstanden erklärt und WIGGER GmbH die Auftragsannahme dem Auftraggeber gegenüber schriftlich bestätigt hat.
4.3 Sofern die konkrete Situation den unter Ziffer 4.2 vorgeschriebenen formalen Weg des Vertragsschlusses nicht zulässt und insofern ausnahmsweise ein mündlicher Vertrag geschlossen wird, so erhält der Auftraggeber umgehend Kenntnis über die AGB der WIGGER GmbH und erkennt diese mit der Annahme der vertragsgegenständlichen Leistungen an. Unabhängig hiervon ist der Auftraggeber in diesem Falle verpflichtet, dem jeweiligen die WIGGER GmbH entsandten Leistungserbringer die Kenntnisnahme bzw. Aushändigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich zu bestätigen.
5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
5.1 Bei komplexer und fachspezifischer Tätigkeit ist dem Auftragnehmer das erforderliche Informationsmaterial vor Auftragsbeginn zur Verfügung zu stellen.
5.2 Mängel und Schäden, die sich aus Nichteinhaltung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten der WIGGER GmbH.
5.3 Sofern die Leistungserbringung der WIGGER GmbH von der Mitwirkung des Coachs abhängt, dieser seine Mitarbeit jedoch verweigert, wird WIGGER GmbH von der Leistungserbringung frei und behält jedoch den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.
6. Vergütung
6.1 Die Höhe der jeweiligen Vergütung wird anlässlich des Vertragsabschlusses gemäß den Regelungen der Ziffern 4.1 bis 4.3 zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart.
6.2 Dolmetsch-, Coaching- bzw. Schulungstätigkeiten werden grundsätzlich nach Stundenlohn oder Tagessätze berechnet.
6.3 Der Auftraggeber erstattet WIGGER GmbH alle im Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Tätigkeit anfallenden Aufwendungen, insbesondere Porto- und Telefonauslagen, und stellt WIGGER GmbH die für die Auftragsausführung erforderlichen Materialien. Zudem übernimmt der Auftraggeber alle im Rahmen der Leistungserbringung entstehenden Lizenzgebühren Dritter, Reisekosten etc.. Die Anschaffung spezieller Fachliteratur wird durch einzelvertragliche Abreden zwischen dem Auftraggeber und WIGGER GmbH geregelt.
6.4 Die vereinbarte Vergütung zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %) wird binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
6.5 Im Falle des Zahlungsverzugs ist WIGGER GmbH berechtigt, Mahnspesen in Höhe von EUR 10,00 je Mahnung vom Auftraggeber zu verlangen. Darüber hinaus ist im Falle des Zahlungsverzugs der Auftraggeber, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz an WIGGER GmbH zu bezahlen, es sei denn, dass WIGGER GmbH einen höheren Zinssatz nachweisen kann.
7. Stornierung
7.1 Bei Stornierung von Beratungs- oder Coachingaufträgen hat der Auftraggeber grundsätzlich 30% der vereinbarten Vergütung zu erstatten.
7.2 Erfolgt die Stornierung 4-7 Tage vor dem Termin, sind 60% der vereinbarten Vergütung fällig.
7.3 Bei Stornierung 3 Tage vor dem Termin sind 100% der vereinbarten Vergütung fällig.
7.4 Für Stornierungen von Schulungsaufträgen werden je nach Art und Umfang der Leistung (nach Absprache mit dem Auftraggeber) dem Auftraggeber entsprechende Vergütungsausfälle in Rechnung gestellt.
7.5 Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass kein Schaden bzw. ein geringerer Schaden eingetreten ist.
8. Verschwiegenheitspflicht / Datenschutz
8.1 WIGGER GmbH verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
8.2 WIGGER GmbH verwendet die vom Auftraggeber mitgeteilten personenbezogenen Daten (Anrede, Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
9. Hilfe Dritter
WIGGER GmbH kann sich zur Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungen grundsätzlich der Hilfe Dritter bedienen.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Vertragssprache ist Deutsch. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich nicht anders geregelt, der Sitz der WIGGER GmbH.
10.3 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, aus welchem Grund auch immer, nichtig sein, bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. WIGGER GmbH und der Auftraggeber werden die nichtige Bestimmung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweisen.
10.4 Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Unternehmensbereich Immobilien
Unsere Angebote sind freibleibend – Alle Angebote sind nachzuprüfen, für die Richtigkeit übernimmt die WIGGER GmbH keine Gewähr. – Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. – Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und dürfen nicht weitergegeben werden. Bei Weitergabe haftet der Empfänger für die volle Provision (Nachweis- oder Vermittlungsprovision). Der Empfänger ist verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen schriftlich Mitteilung zu machen, wenn Ihm das Objekt bereits von anderer Seite angeboten wurde. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. – Auf unseren Nachweis muss Bezug genommen werden, sobald mit dem Verkäufer Verhandlungen vorgenommen werden. Sollten durch uns vermittelte Miet- und Pachtverträge zu einem Ankauf eines Objektes führen, ist von der Käuferseite die ortsübliche Gebühr für Ankäufe an uns zu zahlen. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn mit Interessenten binnen einer Frist von 1 Jahr nach vorläufig unterbrochenen Verhandlungen ein Vertragsabschluss zustande kommt. Alle Gebühren entstehen und sind fällig bei Vertragsabschluss.