Die Verpflichtung der Aktenaufbewahrung endet nicht durch Liquidation, Insolvenz und oftmals auch nicht durch die Digitalisierung von Unterlagen.
Dies bedeutet, Sie als Unternehmer, Liquidator oder Insolvenzverwalter tragen für die Sicherung und Lagerung der Geschäftsunterlagen des Unternehmens die volle Verantwortung.
Als jahrelang erfahrener Aktenarchivar lagern wir, die Wigger GmbH, seit 1997 für Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmen und Einzelpersonen Akten ein. Unser externes Aktenarchiv in Schwerin umfasst eine Lagerkapazität von über 4.000 m² mit bereits über 80.000 Aktenordnern.
• Aufnahme der Unterlagen
• Abholung und den Transport mit eigenem Personal und Fuhrpark
• Archivierung und Sicherung
• Lagerung in eigener Immobilie in Schwein – Mecklenburg auf 4.000 m²
Wir nehmen uns gerne die Zeit Ihnen unser Archivierungssystem bei einem persönlichen Gespräch näher zu bringen.
Ihre Akten werden durch unser geschultes Personal und mit eigenem Fuhrpark in unser Aktenlager verbracht.
Ihre Akten werden bei Übernahme in unsere dafür vorgesehenen Aktenkartons verpackt.
Nach Eingang der Akten in unserem Archiv werden diese von unseren Mitarbeitern nach Einlagerungsdauer sortiert und in unserem eigenen Lagersystem erfasst.
Jede Akte bekommt per Code eine eindeutige Zuordnung. Dieser und weitere Angaben werden dann in unserem Lagersystem hinterlegt.
Die Lagerung erfolgt übersichtlich in unserer Aktenhalle, welche ein Lagervolumen von 4.000 m² umfasst.
Zugriffsberechtigt sind nur Sie und von Ihnen bevollmächtigte Personen.
Gerne übernehmen wir die Aktenrecherche für Sie.
Ganz wie Sie wünschen, werden die Dokumente per Post, per E-Mail oder Telefax an Sie übermittelt.
Die Akten werden nach Ablauf der Einlagerungsfristen durch einen zertifizierten und QM-geprüften Entsorgungsfachbetrieb vernichtet.
Ihre Akten sind jederzeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen vor dem Zugriff Unbefugter geschützt.
Alle Mitarbeiter der Wigger GmbH sind auf §5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet.
• § 98 SGB X ( Rentenversicherungsträger)
• §§ 33, 34 BDSG ( Auskünfte gegenüber Betroffenen )
• §§ 315, ff SGB III ( Arbeitsverwaltung; Insolvenzgeld )
• § 13 SchwbG ( Schwerbehindertenabgabe )
Immer mehr Unternehmen erkennen die Vorteile welche unsere Dienstleistung darstellt. Hier steht vor allem der Ressourcengewinn im Vordergrund.
Die Anmietung oder der Bau von Lagerflächen kostet den Unternehmen Investitionen in Immobilien, Regalsysteme, Brandschutzanlagen und Alarmtechnik. Die Flächen müssen von eigenen Mitarbeitern betreut werden. Diese Kosten werden durch unsere Dienstleistung minimiert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weitere Informationen zum Umfang unserer Dienstleistungen können Sie unseren AGB entnehmen. AGB Download
Informationen zu Aufbewahrungsfristen können Sie dem nachfolgenden Download entnehmen. Aufbewahrungsfristen Download
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