Ein typischer Neueinrichter in Sachsen – Anhalt in Form einer GbR musste nach langem Kampf gegen die Milchkrise und Dürre im April 2020 einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens stellen. Trotz umfangreicher Bemühungen der Gesellschafter und Jahrelangem Kampf, konnte keine kostendeckende Milchproduktion erreicht werden.
In enger Abstimmung zwischen Eigentümer und vorläufigem Insolvenzverwalter wurde schnell klar, das Dauerhaft keine Kosten neutrale Produktion am Standort möglich ist. Die Eigentümer selbst sahen auch keine Möglichkeit den Betrieb dauerhaft fortzuführen. Wir haben uns dann gemeinsam mit den Eigentümer und dem vorläufigen Insolvenzverwalter in weitere Abstimmung mit der Bank für eine Betriebsstillegung bei gleichzeitiger Ausschreibung des Standortes mit Eigentums- und Pachtflächen entschieden.
Ein elektronischer Datenraum wurde eingerichtet und der Betrieb im Rahme ein beschränkten Ausschreibung angeboten. Nach Auswertung der Angebote konnte der Zuschlag einer junge Landwirtin aus der Nachbarschaft vorgenommen worden. Da der Betrieb bereits in der Umstellung zum Ökobetrieb war, konnte dieser reibungslos integriert werden.
Der Betriebsverkauf erfolgte im Rahmen einer übertragenen Sanierung. Der Kaufvertrag wurde Anfang August 2020 abgeschlossen.
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Eektronische Datenräume, Video-Besichtigung auch so kann es unkonventionell und schnell gehen, trotz Pandemie bedingter Einschränken.
Das Gute liegt oftmals so nahe. Gut, dass es Nachbarn gibt.